Schwimmverein Alpen e.V.

 

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO muss der Schwimmverein Alpen seine Mitglieder über die Daten informieren, die er für seine Vereinszwecke erhebt, speichert und bearbeitet

I.          Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und ggf. verändert.

II.        Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es
untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

1) Wer sind Ihre Ansprechpartner?
2) Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?
3) Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?
4) Wie verarbeiten wir diese Daten?
5) Wie lange speichern wir Ihre Daten?
6) Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

 

7) Umgang mit Fotos

 

1) Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Vorstand vertreten durch den Vorsitzenden.

 

2) Mit dem Aufnahmeantrag erhebt der Schwimmverein Alpen Daten, die zur Erfüllung des
    Vereinszweckes erforderlich sind:

Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Antrags-/Eintrittsdatum Bankverbindung, Telefon- oder Handynummer, E-Mail-Adresse, ggf. Name, Vorname und Geburtsdatum von Familienangehörigen für die ebenfalls Mitgliedschaft beantragt wird.

 

3) Die in dieser Anmeldung erhobenen Daten werden nur im Rahmen der

Vereinsmitgliedschaft verwendet, und zwar zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge, der Zugangskontrolle zum Bad und ggf. zur Information der Mitglieder. Zugriff auf diese Daten haben nur Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vereinsaufgaben, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht (Ausnahme Bank zum Einzug der Mitgliedsbeiträge). Eine einfache Mitgliederliste steht der Aufsicht im Bad zur Kontrolle der Zugangsberechtigung zur Verfügung.

 

4) Die Mitgliederlisten werden von den betreffenden Personen auf passwortgeschützten

Computern oder auf getrennten Speichermedien geführt. Im Hallenbad werden keine Daten gespeichert.  

 

5) Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und drei weitere

Jahre gespeichert. Danach werden die Daten gelöscht, wenn aus verschiedenen Gründen keine Aufbewahrungsfrist zu beachten ist.

 

6) Jedes Vereinsmitglied hat das Recht auf:

- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten,

- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind,

- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten

  Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt,

- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung

  unzulässig war.

 

 

Fotos mit einer Person sind bei der Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar. Eine Weiterverwendung oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform gegenüber dem Verein erfolgen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos im Internet kann durch den SVAlpen  nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos kopiert oder verändert haben könnten. Der SVAlpen kann für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und deren anschließende Nutzung und Veränderung nicht haftbar gemacht werden. Trotz eines Widerrufs können Fotos von einer Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.