Beitragsordnung

          des Schwimmvereins Alpen e.V.                   

gültig ab 01.01.2020

 

§ 1

Beiträge und Entgelte werden in Ausführung des § 4 (1) der Satzung nur nach der folgenden Beitragsordnung erhoben.

 

 

(1)   Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen ab 21 Jahre beträgt jährlich 65,- €.

 

(2)   Für Einzelpersonen von 16 – 20 Jahren, sowie Schüler, Studenten und Auszubildende beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich 35,- €. Der entsprechende Nachweis für Einzelpersonen ab 21 Jahre ist jährlich bis zum 15. Januar zu erbringen.

 

(3)   Kinder und Jugendliche von 3  - 15 Jahren zahlen 20,- € jährlich. Kleinkinder unter 3 Jahren sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.

 

(4)   Für verheiratete Personen verringert sich der jährliche Mitgliedsbeitrag für den/die Ehegatten /in auf 50,- €.

 

(5)   Bei Familien mit mehr als 1 Kind/Jugendlichem (bis 15 Jahre) sind die weiteren Kinder/ Jugendliche (bis 15 Jahre) beitragsfrei, wenn beide Eltern Mitglied sind. Ist nur ein Elternteil Mitglied, so bezahlen 2 Kinder/Jugendliche (bis 15 Jahre) Mitgliedsbeitrag, weitere Kinder/ Jugendliche (bis 15 Jahre) sind beitragsfrei.

 

(6)   Erfolgt die Aufnahme in den Schwimmverein zum 1.7. oder später, so ist für das erste Halbjahr der Mitgliedschaft der jeweilige halbe Jahresbeitrag zu entrichten.

 

(7)   Die Kosten für Rücklastschriften und Fehlbuchungen trägt der Verursacher. Der Verein ist berechtigt den entsprechenden Betrag einzuziehen.

 

(8)   Bei Mitgliedern, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, kann der Beitrag vom ursprünglich angegebenen Konto (z.B. Konto für Familienbeitrag bei Aufnahme) bis auf Widerruf eingezogen werden.

 

(9)   Der Beitrag wird am 01. 02. eines jeden Jahres durch Lastschrift eingezogen. Eine Einzugsermächtigung zugunsten des Schwimmvereins muss erteilt werden. Die Lastschriften werden unter unserer Gläubiger-Identifikations-Nummer DE67ZZZ00000275601 sowie einer dem Kontoinhaber (Mitglied) persönlich zugeordneten Mandatsreferenznummer eingezogen. Die persönliche Mandatsreferenznummer kann beim Kassenwart erfragt werden.

 

§ 3

       Der Mitgliedsausweis ist eine Codekarte und berechtigt zum freien Eintritt in das Hallenbad. Missbrauch der Codekarte kann zum Ausschluss aus dem Verein führen (§3 (3) der Satzung).

 

§ 4

(1)   Das Hallenbad steht auch in geringem Umfange Nicht-Vereinsmitgliedern offen (Anzahl pro Tag beschränkt). Die Benutzung ist jedoch nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes möglich. Für diese Nutzung beträgt das Entgelt für Einzelpersonen ab 16 Jahre 3,- €, für Kinder und Jugendliche (bis 15 Jahre): 1,50 € je Nutzungseinheit.
Diese Regelung ist im Moment ausgesetzt.

 

(2)   Darüber hinaus kann der Vorstand auch anderen Vereinen und Gruppen die Nutzung des Hallenbades ermöglichen. Das Entgelt für andere Vereine und Nutzungen wird vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt.

 

§ 5

Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 29.11.2019 beschlossen und tritt am 01.01.2020 in Kraft.

 

§ 2