Beitragsordnung
des Schwimmvereins Alpen e.V.
gültig ab 24.03.2023
§ 1
Beiträge und Entgelte werden in Ausführung des § 4 (1)
der Satzung nur nach der folgenden Beitragsordnung erhoben.
(1) Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen ab 21 Jahre beträgt
jährlich 65,- €.
(2) Für Einzelpersonen von 16 – 20 Jahren, sowie Schüler, Studenten und
Auszubildende beträgt der Mitgliedsbeitrag jährlich 35,- €. Der entsprechende
Nachweis für Einzelpersonen ab 21 Jahre ist jährlich bis zum 15. Januar zu
erbringen.
(3) Kinder und Jugendliche von 3 - 15 Jahren zahlen 20,- € jährlich.
Kleinkinder unter 3 Jahren sind vom Mitgliedsbeitrag befreit.
(4)
Für verheiratete Personen verringert sich der jährliche Mitgliedsbeitrag für
den/die Ehegatten /in auf 50,- €.
(5)
Bei Familien mit mehr als 1 Kind/Jugendlichem (bis 15 Jahre) sind die weiteren
Kinder/ Jugendliche (bis 15 Jahre) beitragsfrei, wenn beide Eltern Mitglied
sind. Ist nur ein Elternteil Mitglied, so bezahlen 2 Kinder/Jugendliche (bis 15
Jahre) Mitgliedsbeitrag, weitere Kinder/ Jugendliche (bis 15 Jahre) sind
beitragsfrei.
(6) Erfolgt die Aufnahme in den Schwimmverein zum 1.7. oder später, so
ist für das erste Halbjahr der Mitgliedschaft der jeweilige halbe Jahresbeitrag
zu entrichten.
(7) Die Kosten für Rücklastschriften und Fehlbuchungen trägt der
Verursacher. Der Verein ist berechtigt den entsprechenden Betrag einzuziehen.
(8) Bei Mitgliedern, die das 18.
Lebensjahr erreicht haben, kann der Beitrag vom ursprünglich angegebenen Konto
(z.B. Konto für Familienbeitrag bei Aufnahme) bis auf Widerruf eingezogen
werden.
(9) Der Beitrag wird am 01. 02.
eines jeden Jahres durch Lastschrift eingezogen. Eine Einzugsermächtigung
zugunsten des Schwimmvereins muss erteilt werden. Die Lastschriften werden
unter unserer Gläubiger-Identifikations-Nummer DE67ZZZ00000275601 sowie einer
dem Kontoinhaber (Mitglied) persönlich zugeordneten Mandatsreferenznummer
eingezogen. Die persönliche Mandatsreferenznummer kann beim Kassenwart erfragt
werden.
§ 3
Der Mitgliedsausweis ist eine Codekarte und berechtigt
zum freien Eintritt in das Hallenbad. Missbrauch der Codekarte kann zum
Ausschluss aus dem Verein führen (§3 (3) der Satzung).
§ 4
(1) Das Hallenbad steht auch in geringem Umfange
Nicht-Vereinsmitgliedern offen (Anzahl pro Tag beschränkt). Die Benutzung ist
jedoch nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes möglich. Für diese Nutzung
beträgt das Entgelt für Einzelpersonen ab 16 Jahre 5,- €, für Kinder und
Jugendliche (bis 15 Jahre): 3 € je Nutzungseinheit
(2) Darüber hinaus kann der Vorstand auch anderen Vereinen und Gruppen
die Nutzung des Hallenbades ermöglichen. Das Entgelt für andere Vereine und
Nutzungen wird vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt.
§ 5
Die Beitragsordnung wurde auf der
Mitgliederversammlung am 29.11.2019 beschlossen und tritt ab 1.1.2020 in Kraft.