Badeordnung

 

Sehr geehrter Badegast, in Ihrem Interesse und auch im Interesse anderer Badegäste ist die strikte Einhaltung einer Badeordnung erforderlich und der Schwimmverein Alpen hat daher folgende Badeordnung festgelegt: (Vorstand 21.01.2005, 23.09.2016):

 

1.            Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad und ist für alle Badegäste verbindlich. Die Badeordnung soll dazu beitragen, allen Besuchern einen angenehmen und ungestörten Aufenthalt im Bad zu ermöglichen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Jeder soll sich so verhalten, daß niemand geschädigt, behindert oder belästigt wird. 

 

2.     Das Hallenbad Alpen steht allen Besuchern die Mitglieder des SV Alpen sind und zugelassenen Sondernutzern offen.

Der Zutritt ist jedoch nicht gestattet:

- Personen, die unter Einfluß berauschender Mittel stehen,

- Personen mit ansteckenden Krankheiten oder Hautausschlägen, 

- Personen, die Tiere mit sich führen.

Kindern unter 6 Jahren und Personen mit Neigung zu Krampf- und Ohnmachtsanfällen ist Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person gestattet.

 

3.            Das Aufsichtspersonal übt das Hausrecht aus. Seinen Anweisungen ist im Interesse der Betriebssicherheit, der Hygiene und eines ungestörten Badebetriebes zu folgen. Dafür sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse notwendig.  Das Aufsichtspersonal ist beauftragt, Personen welche die Sicherheit und Ordnung gefährden oder andere Badegäste belästigen des Bades zu verweisen.

 

4.            Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sind die aufsichtführenden Lehrpersonen/Übungsleiter für die Einhaltung der Badeordnung verantwortlich.

 

5.            Für Beschädigungen und Verunreinigungen ist der Verursacher schadenersatzpflichtig.

 

6.            Der SV Alpen haftet nicht für abhanden gekommene Garderobe, Geld und Wertgegenstände. Fundsachen sind der Aufsicht zu übergeben.

 

7.            Unfälle im Bad sind dem Aufsichtspersonal sofort zu melden. Eine Haftung kommt nur in Betracht, wenn dem Aufsichtspersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

 

8.            Im Interesse der Hygiene und der Wasserqualität ist es unbedingt notwendig, dass alle Besucher sich vor dem Schwimmen duschen und reinigen. Dafür ist normale Badekleidung (Badehose, Badeanzug, Bikini) Voraussetzung.

 

9.            Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Schwimmbeckens benutzen. Im Schwimmerbereich soll vorzugsweise in Längsrichtung geschwommen werden. Schwimmhilfsmittel oder sonstige Geräte dürfen im Schwimmerbereich nur mit Erlaubnis der Aufsicht verwendet werden. Schwimmflossen sind nicht erlaubt.

 

10.       Das Springen von den Längsseiten des Schwimmbeckens ist wegen der damit verbundenen Gefahr nicht gestattet. Erlaubt ist das Springen auf eigene Gefahr nur von den Startblöcken, soweit diese von der Aufsicht freigegeben sind und keine Schwimmer in unmittelbarer Nähe sind, worauf besonders Rücksicht zu nehmen ist.

 

11.       Die Badezeit endet jeweils 15 Minuten vor der jeweiligen Nutzungszeit. Das Becken ist jedoch so rechtzeitig zu verlassen, dass das Bad spätestens zum Ende der jeweiligen Nutzungszeit verlassen wird.

 

 Alpen, 23. 09. 2016  Schwimmverein Alpen e. V.  

                                                                                                     Der Vorstand